Reisegut - Was ist hier zu beachten?
Reisegut in der Schweiz:
Reisegut, das Sie für die Reise oder während des Ferienaufenthaltes benötigt haben, wie Kleider, Wäsche, Toilettenartikel, Sportgeräte, Foto-, Film- und Videoausrüstungen, Personen- oder Heimcomputer, Musikinstrumente und sonstige Gebrauchsgegenstände.
Grundsätzlich ist nur gebrauchtes persönliches Reisegut abgabenfrei.
Für neue oder anscheinend neue Gegenstände ist die schweizerische Herkunft nachzuweisen. Man kann solche Gegenstände vor der Ausreise zollamtlich kennzeichnen lassen.